Die Aufhebung der EU-Verordnung Nr. 524/2013: Was Online-Händler wissen müssen

Letzte Aktualisierung 07.01.2025

Ab dem 20. Juli 2025 wird die EU-Verordnung Nr. 524/2013 aufgehoben. Diese Verordnung verpflichtete Online-Händler bisher, einen Link zur Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) bereitzustellen.

EU-Verordnung Nr. 524/2013

Die OS-Plattform diente als zentraler Anlaufpunkt für Verbraucher und Händler zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten bei Online-Käufen.

Link zum Weiterlesen: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:L_202403228

Die Aufhebung erfolgt im Rahmen einer Überprüfung der Effektivität und Effizienz des Systems. Doch was bedeutet das für dich als Online-Händler? Was musst du jetzt tun?

Beispiel wie diese Stelle im Impressum aussehen könnte:

EU-Verordnung Nr. 524/2013

Ab Juli 2025 entfällt nicht nur die Pflicht zur Angabe des OS-Plattform-Links, sondern es wird sogar rechtlich unzulässig, diesen Link weiterhin anzuzeigen. Aber keine Panik!

Was bedeutet das konkret für dich?

  • Keine OS-Plattform mehr:
    • Ab dem 20. März 2025 können keine neuen Beschwerden mehr eingereicht werden.
    • Du musst den Link zur OS-Plattform spätestens bis zum 20. Juli 2025 entfernen.
    • Wichtig: Nach diesem Datum ist es rechtlich nicht mehr zulässig, auf die OS-Plattform zu verlinken.
  • Verbraucherschutz bleibt wichtig:
    • Auch ohne die OS-Plattform musst du für eine transparente und faire Streitbeilegung sorgen.
    • Stelle sicher, dass du einfache, effektive Wege zur Konfliktlösung anbietest.
  • Alternative Streitbeilegung (ADR) gewinnt an Bedeutung:
    • Nationale und branchenspezifische ADR-Stellen werden wichtiger.
    • Informiere dich über ADR-Anbieter in deinem Sektor und Land.

Was sollten deine nächsten Schritte sein?

  • Webseite anpassen:
    • Entferne den Link zur OS-Plattform rechtzeitig.
    • Aktualisiere deine AGBs und dein Impressum entsprechend.
    • Vorsicht: Nicht-Entfernung könnte zu Abmahnungen führen.
  • Bestehende Unterlassungserklärungen prüfen:
    • Falls du in der Vergangenheit eine Unterlassungserklärung bezüglich der OS-Plattform-Verlinkung abgegeben hast, prüfe, ob diese gekündigt werden muss.
  • ADR-Optionen erkunden:
    • Recherchiere anerkannte ADR-Stellen in deinem Bereich.
    • Erwäge die Teilnahme an freiwilligen ADR-Verfahren, um Kundenvertrauen zu stärken.
  • Interne Prozesse überprüfen:
    • Optimiere deine internen Beschwerdeverfahren.
    • Schule dein Team in effektiver Konfliktlösung.

Die Aufhebung der Verordnung bringt Änderungen mit sich, aber die Notwendigkeit einer funktionierenden Streitbeilegung bleibt bestehen. Bereite deine Webseite rechtzeitig vor, erkunde neue ADR-Verfahren und sorge dafür, dass deine Kunden auch in Zukunft schnell und unkompliziert ihre Konflikte lösen können. Durch proaktives Handeln vermeidest du mögliche rechtliche Konsequenzen und zeigst deinen Kunden, dass du ihre Anliegen ernst nimmst. Die Anpassung an diese Änderungen bietet auch eine Chance, deine Kundenservice-Prozesse zu überdenken und zu verbessern.

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