Letzte Aktualisierung 25.11.2022
Obwohl die temporäre Mehrwertsteuersenkung mittlerweile schon einige Monate gültig ist, gibt es immer noch Verwirrung, welche Mehrwertsteuer nun ausgewiesen und berechnet werden muß, deshalb hier noch einmal die gültigen Regeln:
- Rechnung wurde nach dem 01.06.2020 gestellt und hat einen Leistungszeitraum bis maximal 31.12.2020 = 16%
- Rechnung wurde nach dem 01.06.2020 gestellt und hat einen Leistungszeitraum bis mindestens 01.01.2021 = 19%
Diese Regeln sind rechtlich absolut sauber und zulässig, wir haben auch keine Möglichkeit in unserer Software Splitrechnungen zu erstellen, wo der Zeitraum bis zum 31.12.2020 mit 16% berechnet wird und eine weitere Rechnung mit 19% für den Zeitraum ab dem 01.01.2021 erstellt wird.
Als zufriedener Kunde, der den guten und zuvorkommenden Support zu schätzen weiss, werde ich mich nicht wegen ein paar Cents streiten. Ihr macht nen guten Job und seid verlässliche Partner, wenn es um die Umsetzung von Webprojekten geht.