Barrierefreiheitsstärkungsgesetz: ab 2025 Pflicht für B2C

Letzte Aktualisierung 03.06.2024

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz: Ab 2025 müssen Unternehmen ihre Websites barrierefrei gestalten. Wir begleiten dich in allen Schritten – von der Beratung über die Entwicklung bis zur Optimierung. Dabei erklären wir dir alles, was du wissen musst, um deine Website, deinen Online-Shop oder deine mobile App für alle Menschen zugänglich zu machen.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Deutschland beruht auf der EU-Richtlinie 2019/882, die Anforderungen an die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen festlegt.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Ab 2025 müssen Anbieter digitaler Produkte barrierefrei sein, was bedeutet, dass ihre Produkte den WCAG-Standards (Web Content Accessibility Guidelines) entsprechen müssen.
  • Auch Drittanbieter-Software, die in deiner Webseite oder deinem Online-Shop verwendet wird, muss barrierefrei sein.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz sorgt dafür, dass Produkte und Dienstleistungen für Menschen mit Einschränkungen besser zugänglich sind. Es betrifft unter anderem:

  • Webseiten und Apps müssen barrierefrei sein, damit Menschen mit Einschränkung sie nutzen können.
  • Online-Shops müssen für Menschen mit Einschränkungen zugänglich sein, damit sie problemlos einkaufen können.
  • Selbstbedienungsterminals wie Geldautomaten müssen von Menschen mit Einschränkungen bedient werden können.
  • Kommunikationsdienste wie E-Mails müssen barrierefrei sein, damit Menschen mit Einschränkungen daran teilnehmen können.

Beispiele für weitere Produkte, die barrierefrei angeboten werden müssen, sind Computer, Notebooks, Tablets, Smartphones, Mobiltelefone, Geldautomaten, Automaten für Fahrkarten und Check-ins, Smart-TVs, E-Book-Reader und Router.

Beispiele für weitere Dienstleistungen, die barrierefrei angeboten werden müssen, sind Telefondienste, E-Books, Messenger-Dienste, mobil verfügbare Dienstleistungen einschließlich Apps im überregionalen Personenverkehr, Bankdienste, Online-Handel sowie interaktive Selbstbedienungsterminals für den Stadt-, Vorort- und Regionalverkehr.

Hier sind einige bestehende Barrieren, die berücksichtigt werden sollten:

  • Technische Einschränkungen: Deine Nutzer haben technische Schwierigkeiten, wenn die Inhalte deines Shops nicht für assistive Hilfsmittel geeignet sind. Zum Beispiel führen fehlende Untertitel oder Alternativtexte für Bilder dazu, dass Screenreader Lücken im Inhalt hinterlassen. Auch ältere Browser oder nicht funktionierende Lautsprecher führen zu Einschränkungen.
  • Visuelle Einschränkungen: Dies umfasst temporäre Einschränkungen wie Entzündungen oder Verletzungen sowie Farbsehschwächen wie Rot-Grün-Schwäche oder sogar Blindheit. Personen mit geringfügigen Sehschwächen könnten Probleme haben, kontrastarme Inhalte in deinem Online-Shop zu erkennen.
  • Auditive Einschränkungen: Temporäre Höreinschränkungen oder Taubheit können dazu führen, dass auditive Inhalte nur begrenzt oder gar nicht genutzt werden können.
  • Kognitive Einschränkungen: Menschen mit Aufmerksamkeitsdefizit, Legasthenie oder Lernbehinderungen finden unstrukturierte Informationen oder sich bewegende Elemente möglicherweise herausfordernd. Durch die Kontrolle über Audio- und Bildschirmbewegungen sowie einer klaren inhaltlichen Struktur kannst du hier Barrieren abbauen.
  • Motorische Einschränkungen: Verschiedene körperliche Einschränkungen wie gebrochene oder fehlende Körperteile, körperliche Erkrankungen können die Navigation auf deiner Seite erschweren. Es ist wichtig, eine einfache Navigation auf deiner Seite zu ermöglichen.
Barrierefreiheit im Internet

Bildquelle: Statista

Welche Maßnahmen solltest du bei deinen Onlineshops oder Websites ergreifen?

  • Barrierefreies Design: Gestalte deine Website oder deinen Onlineshop so, dass sie für alle Nutzer zugänglich sind, unabhängig von ihren Fähigkeiten oder Einschränkungen. Dazu gehören klare Navigation, leicht lesbare Texte, kontrastreiche Farben und eine benutzerfreundliche Struktur.
  • Alternative Inhalte: Ergänze alternative Texte zu Bildern, damit Nutzer mit Sehbehinderungen sie verstehen können. Biete auch alternative Inhalte für multimediale Elemente wie Videos und Audiodateien an.
  • Textliche Inhalte: Verwende kurze, einfache Sätze ohne Fachbegriffe oder Jugendsprache. Bedenke, dass Vorleseprogramme Schwierigkeiten haben könnten, bestimmte Begriffe zu erkennen.
  • Tastaturbedienung: Sorge dafür, dass alle Funktionen deiner Website oder deines Onlineshops auch über die Tastatur bedient werden können. Das ist besonders wichtig für Nutzer mit motorischen Beeinträchtigungen, die möglicherweise keine Maus verwenden können.
  • Optimierte Formulare und Interaktionselemente: Verbessere Formulare und Interaktionselemente, damit sie leicht zu bedienen sind und mit Assistenztechnologien kompatibel sind. Vermeide komplexe Captchas oder unverständliche Anweisungen.
  • Schulungen und Sensibilisierung: Schulung deines Teams über die Bedeutung und Umsetzung von Barrierefreiheit im Webdesign und in der Entwicklung. Sensibilisierung für die Bedürfnisse von Menschen mit Einschränkungen und die Vorteile einer barrierefreien Website.

Schon vorhandene Softwarelösungen für digitale Barrierefreiheit

  • OXID eShop integriert Eye-Able-Lösungen zur digitalen Barrierefreiheit vor Inkrafttreten des BFSG. Eye-Able bietet spezialisierte Tools für visuelle, motorische und kognitive Einschränkungen sowie für ältere Personen.

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz: Welche Fristen solltest du beachten?

Der erste Entwurf des BFSG wurde am 1. März 2021 erstellt und das Gesetz dann am 22. Juli 2021 verkündet. Es wird am 28. Juni 2025 in Kraft treten. Ab diesem Datum müssen alle betroffenen Webseiten, Produkte und Dienstleistungen barrierefrei gestaltet sein.

Für wen gilt das BFSG?

Das BFSG betrifft vor allem Unternehmen und Organisationen, die digitale Produkte und Dienstleistungen für die breite Öffentlichkeit anbieten. Auch staatliche Stellen und Behörden müssen sicherstellen, dass ihre digitalen Angebote für alle zugänglich sind.

Wer ist vom BFSG ausgenommen?

Im Rahmen des BFSG gibt es Ausnahmen, die besonders kleinen Unternehmen zugutekommen. Betriebe mit weniger als 10 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von unter 2 Millionen Euro sind von der Umsetzung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes befreit.

Dennoch ist es ratsam, Webseiten und Dienstleistungen so barrierefrei wie möglich zu gestalten. Das kommt nicht nur allen Nutzern zugute, sondern bietet auch soziale und wirtschaftliche Vorteile. Außerdem trägst du so maßgeblich zu einer inklusiven digitalen Gesellschaft bei. Warum also noch zögern?

Vorteile die sich dir bieten:

  • Erweiterte Zielgruppe: Eine größere Besucherzahl und mehr Traffic, wenn auch Menschen mit Einschränkungen deine Website nutzen können.
  • Imageverbesserung: Durch die Unterstützung von Barrierefreiheit kann eine positive Wahrnehmung bei Kunden und der Öffentlichkeit entstehen.
  • Bessere Benutzererfahrung: Barrierefreie Websites bieten eine verbesserte Erfahrung für alle Nutzer, unabhängig von ihren Fähigkeiten oder Einschränkungen.
  • SEO verbessern: Suchmaschinen bevorzugen barrierefreie Websites, da sie leichter zu durchsuchen und zu indexieren sind.
  • Kosten reduzieren: Durch eine benutzerfreundlichere Gestaltung deiner Website oder deines Online-Shops kannst du Zeit bei Supportanfragen einsparen.

Videotipp zum nachdenken: Wie stark ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz wirklich?

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Youtube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Mehr Informationen

Tools um Barrierefreiheit zu überprüfen

https://wave.webaim.org/
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz: Wave Tool - Beispiel
Accessibility Checker für die Browser Google Chrome und Mozilla Firefox von IBM: https://www.ibm.com/able/toolkit/verify/overview

Wichtige Links zum weiterlesen

https://www.barrierefreiheit-dienstekonsolidierung.bund.de/Webs/PB/DE/gesetze-und-richtlinien/wcag/ausblick-weiterentwicklung/ausblick-weiterentwicklung.html
https://www.gesetze-im-internet.de/bitv_2_0/BJNR184300011.html
https://www.behindertenbeauftragter.de/DE/AS/schwerpunkte/barrierefreiheit/barrierefreiheit-node.html
Testbericht: So barrierefrei sind Online-Shops in Deutschland https://www.aktion-mensch.de/inklusion/barrierefreiheit/barrierefreie-website/test-barrierefreie-webshops
https://www.dbsv.org/barrierefreiheitsrecht.html

Zusammenfassung

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz sagt: Bis 2025 musst du sicherstellen, dass deine Website und dein Online-Shop barrierefrei sind. Das bedeutet, dass technische Anpassungen erforderlich sind, damit Menschen mit Einschränkungen sie nutzen können. Es ist wichtig, frühzeitig aktiv zu werden.

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